Bitte beachten Sie:
- Wir übernehmen die Aufsicht nur während des Kurses im Schwimmbecken
- Vor und nach dem Kurs sind Sie als Eltern für Ihr Kind verantwortlich
- Für Kinder unter 6 Jahren muss auch während des Kurses eine erwachsene Begleitperson anwesend sein.
Der/die Erziehungsberechtigte nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass sich die Aufsichtspflicht der Schwimmlehrerin auf das teilnehmende Kind nur während der Unterrichtszeit und nur dann, wenn sich das Kind im Schwimmbecken befindet, erstreckt.
Vor Beginn sowie nach Ende des Schwimmunterrichts sowie außerhalb des Wassers (z.B. während des Umkleidens bzw. während eines Toilettenbesuchs) liegt die Aufsichtspflicht beim Erziehungsberechtigten.
Der/die Erziehungsberechtigte hat daher dafür Sorge zu tragen, dass sich das Kind in der Garderobe ordnungsgemäß aus- bzw. anzieht und hat das Kind pünktlich zum Beckenrand zu bringen und nach Unterrichtsschluss auch wieder pünktlich vom Beckenrand abzuholen.
